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KG, 10.03.2005 - 8 U 122/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtberücksichtigung der Behauptung einer Partei auf Grund ihrer Darstellung als Schutzbehauptung; Vorweggenommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises durch das Gericht
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zurückverweisung gem. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO bei Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen einer "Schutzbehauptung"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückverweisung nach § 538 ZPO bei Schutzbehauptung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.03.2004 - 26 O 276/03
- KG, 10.03.2005 - 8 U 122/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1431
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01
Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache
Auszug aus KG, 10.03.2005 - 8 U 122/04
Das Landgericht hat mit dieser Begründung (für die es in der zivilrechtlichen Terminologie keine Grundlage gibt und die im Übrigen nicht einmal in § 244 Abs. 3 StPO ihren Niederschlag gefunden hatte) den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch eine verbotene vorweggenommene Würdigung des nicht erhobenen Beweises verletzt (BGH, Urteil vom 19.3.2002 - XI ZR 183/01 -, BGH Report 2002, 651 = NJW-RR 2002, 1072).
- OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2317/08
Gewerberaummiete: Berechtigung der Minderungseinrede
a) Das Landgericht hat den Anspruch der Beklagten auf Wahrung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG) verletzt, weil gegen die richterliche Aufklärungspflicht gemäß § 139 I ZPO verstoßen wurde (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 92; BGH NJW 1993, 538; KG MDR 2005, 1431).